Aktuelle Corona-Verordnung

Aktuelle Corona-Verordnung (ab 16.08.2021): Unser Sport ist ohne weitere Einschränkungen im Innen- und Außenbereich unabhängig von den Inzidenzahlen grundsätzlich möglich.
Neu und grundlegend ist der Ansatz der Verordnung, zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen zu unterscheiden. Immunisierte Personen sind gegen COVID-19 geimpfte oder von COVID-19 genesene Personen. Für immunisierte Personen ist der Zutritt zu Sportanlagen, die Sportausübung und die Teilnahme an Angeboten der Sportorganisationen uneingeschränkt gestattet. In Fällen, in denen für nicht-immunisierte Personen eine Vorlagepflicht besteht, haben immunisierte Personen lediglich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen

Alle übrigen Personen gelten als nicht-immunisiert. Ihnen ist – sofern sie keine für Corona typischen Krankheitssymptome aufweisen - der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines negativen Testnachweises möglich.
Die zugrundeliegende Testung darf dabei im Falle eines Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, müssen keinen Testnachweis erbringen. Auch Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie ohnehin regelmäßig an der Schule getestet werden. Hier reicht ein Dokument, mit dem sie den Schülerstatus nachweisen, wie beispielsweise der Schülerausweis.

Bei Fragen wendet Euch bitte an Euren Trainer/in oder Abteilungsleiter/in.

SKV Oberstenfeld e.V.

Bottwarstraße 2

71720 Oberstenfeld

Telefon: 07062 / 930391